Die Chancen für ein vorzeitiges Schuldenverbot auch in Hamburg stehen schlecht. Es fehlt der politische Wille. Der Beleg: Erstmals gibt der SPD-Senat in einer Drucksache Einblick in seine Haushaltsstrategie bis 2015. Im neuen Stabilitätsbericht an den Bund (Drs. 20/1542) kündigt er an, dass die von der CDU eingeführte Schuldenbremse ab 2013 gekippt wird und die Rückzahlung von Krisenschulden ab 2015 nicht wie geplant stattfindet, obwohl sich die Haushaltslage deutlich verbessert hat. Stattdessen plant er mit mehr als 2 Mrd. Euro neuen Krediten bis 2015.
Roland Heintze, Haushaltssprecher der CDU-Fraktion: „Die Verschiebung der Schuldenbremse auf den letztmöglichen Termin 2020 ist keine verantwortungsbewusste Haushaltspolitik. Der Senat geht in seinen Berechnungen scheinbar bewusst immer noch von der sehr pessimistischen Annahme für 2011 aus, dass die Ausgaben die Einnahmen um 1,4 Mrd. Euro überschreiten. Der Haushaltsüberschuss zum Halbjahr 2011 und die aktuelle Entwicklung sprechen aber eine andere Sprache. Aber selbst unter den genannten unrealistischen Annahmen übersteigen laut Senat in 2015 die Ausgaben die Einnahmen strukturell nur noch um 95 Mio. Euro.
Trotzdem erteilt der Senat der vorzeitigen Schuldenbremse endgültig eine Absage - und das ohne die Auswertung der parlamentarischen Anhörung zum CDU-Antrag für eine verfassungsrechtliche Verankerung der Schuldenbremse abzuwarten. Die Rückzahlungspflicht der Krisenschulden von 2009 und 2010 wird ebenfalls gestrichen, obwohl den Hamburgern damals der zeitlich befristete Wiedereinstieg in die Neuverschuldung genau damit begründet wurde.
Während Länder wie Baden-Württemberg mit gutem Beispiel vorangehen und den Ausstieg aus der Neuverschuldung noch für dieses Jahr planen, geht der Hamburger Senat in eine völlig andere Richtung. Die Haushaltspolitik der Hansestadt entspricht zurzeit der eines Nehmerlandes im Länderfinanzausgleich, nicht der des einzigen einzahlenden Stadtstaates.“
Folgende Aussagen trifft der Senat in der Drs. 20/1542.
Rückzahlung der Krisenschulden:
„Im Jahre 2012 werden letztmalig Entnahmen aus dem Sondervermögen Konjunkturstabilisierungsfonds vorgenommen. Für die Zeit danach ist noch eine Nettokreditaufnahme zu erwarten.“ (S. 9)
Das bedeutet: Das Sondervermögen wird in den normalen Haushalt überführt. Mit dem Sondervermögen war aber die Rückzahlungspflicht der Krisenschulden ab 2015 verknüpft. Diese entfällt dann.
Abschaffung der Schuldenbremse ab 2013:
„Es ist vorgesehen, die nach geltender Rechtslage am 1. Januar 2013 in Kraft tretende Änderung des § 18 LHO zurückzunehmen (vgl. Drucksache 19/4919).“ (S. 12)
Das bedeutet: Die Schuldenbremse ab 2013 soll gekippt werden. Das hatte auch der alte Senat vorgeschlagen, allerdings mitten in der Finanz- und Wirtschaftskrise am 29.12.2009. Die aktuelle Haushaltslage stellt sich völlig anders dar und ermöglicht die Einführung einer Schuldenbremse ab 2013
Geringes Defizit in 2015:
„Auf der Grundlage hamburgischer Planungen ist davon auszugehen, dass der strukturelle Finanzierungssaldo je Einwohner von dem Spitzenwert im Jahr 2011 i. H. v. -672,1 Euro sukzessive auf den Betrag von -53,3 Euro vermindert werden kann.“ (S. 9)
Das bedeutet: Bei aktuell rund 1,789 Mio. Einwohnern bedeutet das ein Gesamtdefizit von -95 Mio. Euro.